Begrenzung der Automobilzulassungen: Shenzhen wird die 7. Stadt, die den Fahrzeugbestand reguliert,

 

In China stieg der Automobilbestand 2014 auf 145 Mio. Einheiten, was zu einer Verschlechterung der Luftverschmutzung und der Verkehrsstaus führte. Aus diesem Grund sind im letzten Jahr zwei weitere Städte, nämlich Hangzhou und Shenzhen, dem Beispiel von Schanghai, Beijing, Guiyang, Guangzhou und Tianjin gefolgt und haben Zulassungsbegrenzungen für Fahrzeuge eingeführt. Somit existieren nun in sieben Städten solche Einschränkungen.


In Beijing und Guiyang herrscht ein Kennzeichenverlosungssystem, während in Schanghai die Nummernschilder versteigert werden. In den anderen vier Städten wird eine Kombination der beiden Verfahren verwendet. Shenzhen vergibt die Kennzeichen in einem 2:4:4-Verhältnis: 2015 werden die Kennzeichen für 20.000 Elektrofahrzeuge und 40.000 ICE-Fahrzeuge (Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor) verlost und 40.000 ICE-Kennzeichen versteigert (2014 betrug das Zulassungsvolumen ca. 500.000 Einheiten).


Eine weitere Maßnahme, von der eine Reduzierung der Luftverschmutzung erwartet wird, ist die Einführung von NEV (New Energy Vehicles). Aus diesem Grund werden NEV in diesen sieben Städten in verschiedener Weise bevorzugt. Beijing hat zum Beispiel 2015 30.000 der insgesamt 150.000 Nummernschilder an NEV vergeben (ohne PHEV [Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge]). Diese Zahl steigt 2016 und 2017 auf jährlich 60.000 Kennzeichen. In Schanghai können NEV ein kostenloses Sonderkennzeichen erhalten, während in Tianjin, Guangzhou und Hangzhou ein NEV direkt ohne Verlosung bzw. Versteigerung gekauft werden kann.


Außer den sieben genannten Städten werden Gerüchten zufolge weitere Städte solche Einschränkungen einführen, wenn der dortige Fahrzeugbestand über 2 Mio. Einheiten steigt. Diese Schwelle galt ebenfalls für die sieben Städte. Außerdem beabsichtigt Taiyuan den Bestand auf 1,1 Mio. Einheiten bis Ende 2015 zu beschränken; 2013 betrug das Volumen allerdings bereits 895.000 Einheiten und für die beiden folgenden Jahre wurde mit einer Erhöhung um über 205.000 Einheiten gerechnet; es kann also sein, dass die Stadt ihre eigene Zulassungsbeschränkung einführen muss.

 

 

15-13-7  

 

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